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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis an allen Standorten von fitnessplus mit ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend jeweils als Mitglieder bezeichnet.

2. Mitgliedschaft, Beginn und Dauer, Vertragsunterbruch, Hausordnung

a) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nur gegen eine im Voraus zu bezahlende Gebühr von CHF 100.– auf eine andere Person übertragen werden. Bei Jugendlichen ist die Mitgliedschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Einwilligung der Erziehungs- berechtigten möglich. Die Mitgliedschaft berechtigt dazu, die Trainingsanlagen und Wellnesseinrichtungen für die vereinbarten Leistungen während den regulären Öffnungszeiten zu nutzen.

b) Die im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarte Vertragsdauer beginnt mit dem festgelegten Startdatum und erneuert sich nach Ablauf jeweils um dieselbe Vertragsdauer, sofern der Mitgliedschaftsvertrag nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf per Einschreiben oder gegen Empfangs- bestätigung gekündigt wird. Mit der vor Ablauf der Kündigungsfrist versendeten Erneuerungsrechnung wird das Mitglied nicht explizit darauf hingewisen, höchstens daran erinnert, dass ohne entsprechende Kündigung die Vertragsverlängerung rechtskräftig wird. Für Beitrags- ermässigungen massgebende Nachweise sind bei Verlängerungen erneut beizubringen. Eine vorzeitige Kündigung während der Laufzeit einschliesslich Rückerstattung von geleisteten Beiträgen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

c) Der Mitgliedschaftsvertrag kann für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum bis zu 6 Monaten ausgesetzt und damit die Laufzeit um dieselbe Dauer verlängert werden (sogenannter Time Stopp). Für den ersten Monat berechnet fitnessplus dafür eine Gebühr von CHF 30.–, für jeden weiteren Monat des Timestopp weitere je CHF 15.–. Time Stopps aufgrund von Arztzeugnissen und bei Militärdienst sind kostenlos.

d) Das Mitglied verpflichtet sich, die Empfehlungen und Regeln der lokalen Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen kann fitnessplus ein sofortiges Hausverbot aussprechen und den Mitgliedschaftsvertrag ohne Rückerstattungsverpflichtung kündigen.

3. Bezahlung des Mitgliedschaftsbeitrages

a) Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss und bei jeder Vertragsverlängerung vor Beginn der entsprechenden Vertragsdauer zu bezahlen. Bei separat zu vereinbarenden Ratenzahlungen verpflichtet sich das Mitglied, die festgelegten Termine einzuhalten. Sofern vereinbarte Beiträge durch fitnessplus zu mahnen sind, wird pro Mahnung eine Unkosten-Gebühr von CHF 30.– erhoben, vorbehalten bleiben Umtriebsentschädigungen im Falle von weiteren Inkassomassnahmen.

b) Alle im Mitgliedschaftsbeitrag nicht enthaltenen Zusatzleistungen sind vom Mitglied jeweils ebenfalls im Voraus zu bezahlen. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.

c) Ein Guthaben kann ausschliesslich mit Leistungen, aus denen es entstanden ist, ausgeglichen werden. Ein Anspruch auf Teilrückzahlung oder Verrechnung mit andersartigen Leistungen besteht nicht. Das Guthaben verfällt, wenn es das Mitglied nicht binnen 3 Jahren zur Verrechnung bringt.

d) Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden oder Rückforderung des bezahlten Beitrags, wenn fitnessplus aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Epidemie, Pandemie, usw..), seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.

 

4. Zutrittsberechtigung, Beaufsichtigung, Haftung

a) Der Mitgliederausweis ist bei jedem Besuch per Self-Check-In zu benutzen oder am Empfang vorzuweisen. Ohne Mitgliederausweis ist der Zutritt zum Studio sowie die Nutzung der Einrichtungen nicht möglich. Bei Verlust des Mitgliederausweises kann ein Ersatzausweis gegen Gebühr von CHF 30.– bezogen werden.

b) Der Betrieb ist teilweise unbeaufsichtigt. Eingangs- und Empfangsbereich sowie die Trainingsfläche werden jedoch kameraüberwacht und das jeweilige Geschehen elektronisch gespeichert. Das Mitglied anerkennt, zu diesen Zeiten auf eigenes Risiko und eigene Gefahr zu trainieren.

 

c) fitnessplus hält seine Mitglieder dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von fitnessplus für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und Krankheiten, die im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit und für Hilfspersonen.

 

d) Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen Schränken unterzubringen und diese abzuschliessen. fitnessplus haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Mitgliederausweisen usw. fitnessplus ist zudem berechtigt, belegte Garderobenschränke zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch ausserhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

 

e) Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat fitnessplus die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

 

5. Informationspflicht

Änderungen vertragsrelevanter persönlicher Daten wie Adresse, Telefon, E-Mail sowie Beendigung von für Ermässigungen massgebenden Ausbildungen, Vereins- oder Firmenzugehörigkeiten hat das Mitglied unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche infolge Verletzung der Informations- pflicht entstehen, werden dem Mitglied aufgrund der sich ergebenden Umtriebe auferlegt.

 

6. Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Der Vertrag zwischen fitnessplus und dem Mitglied wird in Schriftform abgeschlossen. Jegliche Ergänzungen und Änderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

b) Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von fitnessplus auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des fitnessplus-Betriebes innerhalb des Einzugsgebietes von 15 km berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung oder einer Rückerstattung des bezahlten Beitrags.

c) Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen stehenden Streitigkeiten ist Zürich.

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